Gebäude Oberlandesgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (IS)

Pressemitteilung Nr. 7/2025

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (11. Februar 2025) drei Angeklagte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in zahlreichen Fällen verurteilt: die 26-jährige deutsch-marokkanische Staatsangehörige Siham O. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die 35-jährige deutsche Staatsangehörige Anna Y. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harun Y. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler verkündete das Urteil am 29. Hauptverhandlungstag.

Nach den Feststellungen des Senats haben sich die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt (vgl. die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 28.12.2023). Die Angeklagten waren jedenfalls im Tatzeitraum Anhänger eines radikal-salafistischen Islam, sympathisierten mit der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) und unternahmen es, diese finanziell zu unterstützen. Die Angeklagte Siham O. war als Übermittlerin von Geldern an den IS tätig, indem sie im Zeitraum von Mai 2020 bis September 2021 für Sammlungskampagnen eines weiblichen IS-Mitglieds insbesondere zugunsten internierter IS-Frauen Spenden entgegennahm und in 30 Fällen an IS-Mitglieder im (früheren) Herrschaftsgebiet der Vereinigung in Syrien transferierte beziehungsweise an der Weiterleitung an diese mitwirkte. Die miteinander verheirateten Angeklagten Anna Y. und Harun Y. warben über einen von ihnen betriebenen Telegram-Kanal auch selbst Spenden insbesondere zugunsten internierter IS-Frauen ein und transferierten ihnen zugeleitete Spendengelder im Zeitraum von März 2020 bis Juli 2021 in 38 Fällen gemeinschaftlich an IS-Mitglieder in Syrien. Insgesamt bewirkten die Angeklagten, dass dem IS über 52.000 € (Angeklagte Siham O.) beziehungsweise über 120.000 € (Angeklagte Anna Y. und Harun Y.) zuflossen.

Die Angeklagte Anna Y. hat die Tatvorwürfe eingestanden. Die Angeklagten Harun Y. und Siham O. haben die objektiven Tatumstände eingeräumt, jedoch in Abrede gestellt, gewusst zu haben, dass sie mit ihren Zahlungen IS-Mitglieder unterstützten.

Der Senat hat bei der Strafzumessung jeweils zugunsten der Angeklagten insbesondere berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft waren, die Taten bereits einige Zeit zurückliegen und die Zahlungen trotz der bewussten Unterstützung von IS-Angehörigen auch einer humanitären Motivation entsprangen. In Bezug auf die Angeklagte Anna Y. hat er zudem maßgeblich strafmildernd eingestellt, dass sie die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt hat.

Zu Lasten der Angeklagten fiel jeweils ins Gewicht, dass die ausländische terroristische Vereinigung IS, deren terroristische Aktivitäten sie gefördert haben, eine äußerst gefährliche ist und die Begehung der Taten sich über einen längeren Zeitraum erstreckte und so eine verlässliche Unterstützung des IS zum Ausdruck brachte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Generalbundesanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Wenn es zugestellt und anonymisiert ist, wird es in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.

Aktenzeichen: III-7 St 3/23

 

Abgetrennte Verfahren gegen Kujtim B. und Chahira A.

Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte wurden zwischenzeitlich abgetrennt. Der geständige Angeklagte Kujtim B., 29-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger, wurde bereits am 8. August 2024 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten rechtskräftig verurteilt (Aktenzeichen: III-7 St 4/24), weil er im Zeitraum von November 2020 bis Juli 2022 von ihm entgegengenommene Spendengelder in Höhe von über 25.000 Euro über Mittelspersonen zur Unterstützung des IS an diesen weitergeleitet hatte. Die 22-jährige deutsche Staatsangehörige Chahira A. hatte der 7. Strafsenat mit Urteil vom 22. August 2024 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Aktenzeichen: III-7 St 5/24). Nach den Feststellungen des Senats hat die geständige Angeklagte Geldbeträge in Höhe von über 10.000 Euro an Mittelspersonen zur Weiterleitung und Unterstützung des IS überwiesen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
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