
Justizminister Dr. Limbach besucht JVA Bielefeld-Senne
Justizminister Limbach: Der offene Vollzug ist ein Erfolgsmodell in Nordrhein-Westfalen
Minister Dr. Benjamin Limbach besuchte am Freitag, 2. Mai 2025, die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, die mit fast 1.500 Haftplätzen größte Anstalt des offenen Vollzuges in der Bundesrepublik Deutschland.
„Der offene Vollzug in Nordrhein-Westfalen ist ein wesentliches Element für die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen, er fördert die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen und beugt damit schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs vor. Der offene Vollzug ist gerade deshalb ein Erfolgsmodell des Justizvollzuges unseres Landes“, hob Justizminister Dr. Limbach im Rahmen seines Besuchs hervor.
Zunächst informierte sich Minister Dr. Limbach in der Außenstelle Steinhagen über die Umsetzung der Konzeption zur familiensensiblen Vollzugsgestaltung, im Hafthaus Ummeln galt sein Interesse den Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Gartenbereich sowie der Unterbringung und Betreuung der dort untergebrachten jungen weiblichen Gefangenen.
„Die JVA Bielefeld-Senne mit ihren zwei Hafthäusern und zahlreichen fachlich spezialisierten Außenstellen ist ein hervorragendes Beispiel für einen an den Erfordernissen jedes einzelnen Gefangenen orientierten Behandlungsvollzugs“, zeigte sich Justizminister Dr. Limbach am Ende seines Besuchs beeindruckt von der Palette an Behandlungsangeboten der Anstalt. Diese reichen von vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten über Maßnahmen zur Verbesserung ihrer sozialen Kompetenzen bis hin zu einzeltherapeutischen Maßnahmen.
Von den rund 6.000 bundesweit im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen sind rund 3.000 Gefangene in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Von allen in Nordrhein-Westfalen inhaftierten erwachsenen Personen ist etwa ein Viertel im offenen Vollzug, so viel wie in keinem anderen Bundesland.
Erklärtes Ziel des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen ist es, Straftäterinnen bzw. Straftäter zu befähigen, nach der Entlassung straffrei leben zu können; das wesentliche Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist die Behandlung. Erfolgreiche Behandlung ist allerdings nur möglich, wenn die oder der Gefangene hieran mitwirkt. Die Bereitschaft und Einsicht, dass sich die Mitwirkung an Behandlungsmaßnahmen lohnt, ist zu fördern und – falls notwendig – zu wecken. Strafvollzug in diesem Sinne stellt Anforderungen und verlangt den Gefangenen Anstrengungen ab. Ein so verstandener „aktivierender Strafvollzug“ dient unmittelbar den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft – Resozialisierung ist der beste Opferschutz!
Voraussetzung für die Unterbringung im offenen Vollzug ist, dass von den Gefangenen keine Missbrauchs- und Fluchtgefahr ausgeht und sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen.
Das tun sie, sofern sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Korrekte Führung unter geringerer Aufsicht als im geschlossenen Vollzug;
- Bereitschaft zur uneingeschränkten und loyalen Mitarbeit;
- Aufgeschlossenheit gegenüber den Resozialisierungsbemühungen;
Bereitschaft und Fähigkeit zur freiwilligen Einordnung in die Gemeinschaft