
Fachhochschule für Rechtspflege NRW: Neue Studienordnung für den Fachbereich Rechtspflege
Am 01.08.2025 tritt an der FHR NRW eine überarbeitete Studienordnung in Kraft
Mit Beginn des neuen Studienjahres am 01.08.2025 tritt - auf der Grundlage der geltenden Rechtspflegeraubildungsordnung (RPflAO) - an der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) Nordrhein-Westfalen eine neue Studienordnung für den Studiengang „Rechtspflege“ in Kraft. Die „kleine“ Studienreform, die der Fachbereichsrat Rechtspflege am 25.11.2024 beschlossen hatte, hat im Wesentlichen zum Ziel, das Studium auf die für die Berufspraxis des Rechtspflegers notwendigen Studieninhalte zu reduzieren. Die Studienpläne für das fachwissenschaftliche Studium wurden überarbeitet und in einzelnen Gesprächen mit Vertretern aus der Fachpraxis diskutiert und abgestimmt. Einzelne Lehrfächer wurden den einzelnen Studienabschnitten neu zugeordnet. Insbesondere rückt das Lehrfach „Öffentliches Recht“, das bisher dem letzten Studienabschnitt (Studium III) zugeordnet war, an den Studienanfang (Studium I). So sollen den Studierenden bereits zu Beginn des Studiums die rechtlichen Grundlagen unseres Staates und seiner Strukturen vermittelt werden. Grundform der Lehrveranstaltungen bleibt nach wie vor das Lehrgespräch in den einzelnen Studiengruppen, in das digitale Lehrformen - u.a. das Blended Learning - integriert werden können. Auf der Grundlage eines entsprechend gefassten Beschlusses des Senats der Fachhochschule können Lehrveranstaltungen in beschränktem Umfang auch in der Form einer digitalen Fernlehre gehalten werden. Getreu dem Motto „nach der Reform ist vor der Reform“ wird sich an die „kleine“ bald auch eine „große“ Studienreform anschließen, für die im Fachbereich Rechtspflege derzeit bereits erste Ideen entwickelt werden. Die überarbeitete Studienordnung finden Sie hier: https://www.fhr.nrw.de/infos/rechtsgrundlagen/studium/index.php
Zum Hintergrund: Das duale, insgesamt 3-jährige Studium im Studiengang Rechtspflege bildet den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst). Ausgebildet werden an der FHR NRW in Bad Münstereifel und in Essen sowie in der Praxis die künftigen Diplom-Rechtspfleger/innen für alle nordrhein-westfälischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Einstellung von jährlich bis zu 350 Studierenden erfolgt dabei durch das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die fachpraktische Ausbildung gewünscht wird.