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Quelle: PantherMedia / Guenther Hold

Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen

Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden ab 1. Juli 2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert und am Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingeführt.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Mit der neuen Aufgabenverteilung stärken wir die Spezialisierung unserer Gerichte. Die Komplexität der Rechtsstreitigkeiten wächst, auch die Anwaltschaft ist oft auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Die neue Verteilung von Zuständigkeiten bei den Gerichten sorgt für eine hohe Qualität und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung. Gleichzeitig machen wir den Gerichtsstandort Nordrhein-Westfalen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen attraktiver.“

Die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung sieht folgende landesweite Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten vor:

Das Oberlandesgericht Hamm wird neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. Daneben werden in Hamm in zweiter Instanz Spezialisierungen zum Recht der freien Berufe auf den Weg gebracht. Beim Oberlandesgericht Hamm werden hier die Angelegenheiten der rechts , steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das gilt ab dem 1. Januar 2026 auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, wie das Landeskabinett in seiner letzten Sitzung (3. Juni 2025) durch eine Verordnungsänderung beschlossen hat.

Das Oberlandesgericht Köln wird über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung u. a. im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts übernehmen. Das Landgericht Aachen wird in diesem Zuge in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.

Die neue Verteilung von Zuständigkeiten setzt damit die in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren verfolgte Linie der gerichtlichen Spezialisierung fort. Zuletzt hat am 1. April 2025 der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf seine Arbeit aufgenommen, vor dem Gerichtsverfahren aus Unternehmens¬transaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich verhandelt werden können.

Zeitgleich wurden in Nordrhein-Westfalen an den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln sogenannte Commercial Chambers eingerichtet, an denen wirtschaftsrechtliche Verfahren in Englisch ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro durch spezialisierte Kammern verhandelt werden können. Daneben wurde die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), Streitig¬keiten aus dem Bereich der Informations¬technologie (Landgericht Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.