Staatsanwaltschaft Duisburg: Anklageerhebung gegen Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Duisburg wegen des hinreichenden Verdachts der Untreue

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Duisburg ist nunmehr durch Anklageerhebung zum Amtsgericht - Strafrichter - Duisburg abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist die beim Landeskriminalamt NRW erstattete Strafanzeige der Stadt Duisburg wegen Untreue. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB).

Dem Beschuldigten wird mit der Anklage zur Last gelegt, unter Ausnutzung seiner Stellung bei der Feuerwehr Duisburg einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann zur Verfügung gestellt zu haben, obwohl die Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Duisburg nicht vorgelegen haben. Formal soll die Ausbildung dabei von einem Privatunternehmen übernommen worden sein, obwohl der Auszubildende faktisch seine Ausbildung bei der Stadt Duisburg absolvierte. Das Privatunternehmen stellte der Stadt Duisburg für die formale Anstellung Kosten in Höhe von 24.255,13 Euro in Rechnung. Diese Rechnung soll der Beschuldigte im Juli 2023 dann - ohne Rechtsgrundlage - als sachlich richtig zur anschließenden Zahlung freigegeben haben. Dadurch entstand der Stadt Duisburg ein Schaden in der vorgenannten Höhe.

Der Beschuldigte hat sich zu dem Vorwurf eingelassen. Er gibt an, von den Hintergründen der Rechnung keine nähere Kenntnis gehabt zu haben.

Der Tatbestand der Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

 

Dr. Duygu Dişçi-Semer

Pressesprecherin