
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Dirk Lechtermann im Ruhestand

Dirk Lechtermann, der 16 Jahre lang Vorsitzender des 20. Senats des Oberverwaltungsgerichts war, ist nach Vollendung seines 67. Lebensjahres nun in den Ruhestand getreten.
Dirk Lechtermann wurde 1958 in Dortmund geboren, wo er noch heute lebt. Nach dem Abitur war er zunächst als Stadtinspektor bei der Stadt Dortmund tätig, ehe er 1981 das Studium der Rechtswissenschaften begann. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung und während seines Referendardienstes war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bochum. Nach einer Tätigkeit bei der Stadt Hagen begann er seine richterliche Laufbahn 1990 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 1997 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht, 2009 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seitdem war er Vorsitzender des unter anderem für das Luftverkehrs-, das Wasser- und das Abfallrecht zuständigen 20. Senats und hat mit diesem unter anderem 2020 die Klageverfahren gegen die CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen sowie mehrere Großverfahren zu Verkehrsflughäfen entschieden, so etwa 2011 zum Flughafen Münster/Osnabrück, 2012 und 2015 zum Flughafen Köln/Bonn, 2019 zum Flughafen Düsseldorf sowie 2015, 2022 und 2024 zum Flughafen Dortmund. Außerdem war er Vorsitzender der Fachsenate für Landes- und Bundespersonalvertretungssachen und hat mit diesen zahlreiche grundlegende Entscheidungen zum Personalvertretungsrecht getroffen.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat Dirk Lechtermann ein weiterbildendes Studium der Mediation absolviert und bei der Einführung der Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgebend mitgewirkt. Im Weiteren hat er sich schon früh für den elektronischen Richterarbeitsplatz eingesetzt und war maßgeblich an der Einführung der elektronischen Prozessakte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligt. Viele Jahre war er Mitglied des Hauptrichterrats der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Präsidiums des Oberverwaltungsgerichts. Er ist Autor in juristischen Kommentaren zum Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht sowie zum Beamtenrecht. Außerdem hat er sich im Rahmen der Richter- und Beamtenfortbildung bundesweit als Referent zu personalvertretungs- und wasserrechtlichen Themen engagiert. Auch in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses hat Dirk Lechtermann sich eingesetzt und viele Jahre Referendararbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht geleitet. Er war zudem Beisitzer und seit 2018 Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht.