Oberverwaltungsgericht NRW: Regionalplan Ruhr-Termin am 24.11.2025 aufgehoben
Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 24.11.2025 in den drei Verfahren betreffend den Regionalplan Ruhr ist aufgehoben worden. Grund dafür ist eine längerfristige Erkrankung des Berichterstatters. Der 22. Senat hofft, dass die mündliche Verhandlung im 1. Quartal 2026 wird stattfinden können.
Der Kreis Wesel, die kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln (Aktenzeichen: 22 D 33/24.NE), Eigentümer von Grundstücken in Hünxe (22 D 261/24.NE) sowie ein am Niederrhein tätiges rohstoffgewinnendes Unternehmen (22 D 75/25.NE) wenden sich gegen den am 28.02.2024 öffentlich bekannt gemachten Regionalplan Ruhr. Ihre Normenkontrollen richten sich in der Sache gegen bestimmte Planaussagen des Regionalplans sowie die zugehörigen zeichnerischen Festlegungen von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) für nicht-energetische Rohstoffe (wie etwa Sand und Kies).
Aktenzeichen: 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE und 22 D 75/25.NE