Gebäude Oberlandesgericht Düsseldorf
Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren gegen sechs mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung wegen versuchten Mordes u. a.

In dem Staatsschutzverfahren gegen die deutschen Staatsangehörigen Paula P. (22 Jahre), Emilie D. (23 Jahre), Nele A. (23 Jahre), und Moritz S. (23 Jahre)  – jeweils als Heranwachsende – sowie Clara W. (24 Jahre) und Luca S. (23 Jahre) wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung u.a. hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 17. Juni 2025, vgl. Pressemitteilung vom 08. Juli 2025, mit Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. 

Die Hauptverhandlung soll beginnen am 

Dienstag, den 13. Januar 2026 um 10.30 Uhr

in Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts,

Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.
 

Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Für die bisher zur Fortsetzung anberaumten Termine verweise ich auf die beigefügte Terminübersicht.

II.

Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten vor, einer militanten linksextremistischen Vereinigung um den gesondert Verfolgten Johann G. (Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 11. Juni 2025) anzugehören. Die Angeklagten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffe gegen mutmaßlich der rechten Szene angehörige Personen beteiligt haben. 

Die Angeklagte Emilie D. habe mit fünf anderen Mitgliedern der Vereinigung am 23. April 2022 einen Überfall auf ein "Thor-Steinar"-Ladenlokal in Erfurt begangen. Sie habe der Verkäuferin zahlreiche Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzt, eine Mittäterin habe auf die Verkäuferin mit einem Teleskopschlagstock eingeschlagen und weitere Beteiligte hätten Buttersäure und Pfefferspray – auch gezielt auf die Verkäuferin – versprüht. Im Ladenlokal sei ein Sachschaden von mehr als 65.000 Euro entstanden. Zudem habe Emilie D. mit weiteren Mitgliedern der Vereinigung am 12. Januar 2023 zwei zuvor ausgespähte Personen angegriffen, indem sie ihre Opfer von hinten zu Fall gebracht und sodann mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer zum Teil lebensgefährlich auch gegen den Kopf geschlagen hätten. Darüber hinaus habe sie in Jena und Berlin Wohnungen für die Vereinigung angemietet, wobei sie einen fremden Personalausweis genutzt habe. 

Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte vom 9. Februar bis 11. Februar 2023 an Übergriffen in Budapest anlässlich des sog. "Tags der Ehre" – zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jährlich reisen – beteiligt haben. Verschiedene Personen seien mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht und mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug – auch gezielt gegen den Kopf – angegriffen worden. Bei einigen der Angriffe sollen die Angeklagten in Kauf genommen haben, dass die Opfer tödliche Verletzungen hätten erleiden können.

III.

Der 7. Strafsenat hat die Zulassung der Anklage und Eröffnung der Hauptverhandlung teilweise abgelehnt: 

Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten Paula P. vor, am Morgen des 11. Februar 2023 in Budapest zwei Personen ausgespäht zu haben, die anschließend von Mitgliedern der Vereinigung angegriffen worden seien. Die Tathandlung ist nach Auffassung des 7. Strafsenats nicht hinreichend belegt.  

Für die angeklagten Taten, Emilie D. habe betrügerische Onlinebestellungen aufgegeben und zusammen mit Nele A. aus einem Bekleidungsgeschäft Waren entwendet und dem entgegentretenden Ladendetektiv fremde bzw. falsche Ausweise vorgelegt, sei das Oberlandesgericht nicht zuständig. Es liege kein hinreichender Tatverdacht vor, dass die Erträge aus diesen Taten – wie vom Generalbundesanwalt angeklagt – für die Vereinigung bestimmt gewesen seien. Demnach stünden die Taten nicht im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Aus diesem Grunde sei die Eröffnung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts ebenfalls abzulehnen. 

Weitere, einzelne vorgeworfene Taten hat der 7. Strafsenat abweichend rechtlich gewürdigt und entsprechend die Anklage abgeändert zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet.

Der Generalbundesanwalt hat sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt, soweit der Senat den hinreichenden Tatverdacht gegen Paula P. hinsichtlich der Tat vom 11. Februar 2023 verneint hat. Über die Beschwerde ist bislang noch nicht entschieden worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. 

IV.

Medienvertreter und Journalisten werden gebeten, sich bis zum 04. Dezember 2025, 12.00 Uhr für die Hauptverhandlung anzumelden. Dabei soll auch angegeben werden, ob Ton-, Foto- und Filmaufnahmen – nur mit vorheriger Genehmigung möglich – kurz vor der Verhandlung geplant sind und / oder nur bzw. auch Sitzplätze benötigt werden. 

Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail unter Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises oder einer Auftraggeberbestätigung über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de) unter dem Stichwort "Budapest-Komplex" erfolgen.

Die Durchführung eines förmliches Akkreditierungsverfahren sowie die Gestattung von Ton- und Bildaufnahmen nur im Rahmen einer Pool-Lösung bleibt - abhängig von der Anzahl der Anmeldungen - vorbehalten. 

Aktenzeichen: III-7 St 1/25

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
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