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Quelle: Justiz NRW

Hochschule der Justiz NRW: Studierende sind aktiv in der „Zukunftswerkstatt Justiz“

Übersetzung schwieriger juristischer Texte in „Leichte Sprache“

In der Zukunftswerkstatt der Justiz NRW ist auch die Verbesserung der Bürgernähe ein wichtiges Thema. Insbesondere für Personen mit Bedarf an „Leichter Sprache“ – ca. 6 Mio. Menschen in Deutschland – soll der Zugang zum Recht erleichtert werden.

22 Studierende der Hochschule der Justiz (HSJustiz) NRW haben hieran mitgewirkt. Sie haben drei der wichtigsten und anspruchsvollsten Formulare für die Zielgruppe (Hinweise zu Verfahrenskostenhilfe, Versorgungsausgleich und Zeugenentschädigung) übersetzt. Dazu haben Sie zunächst selbst die „Leichte Sprache“ erlernen müssen. Die Vorstellung der Ergebnisse war ein voller Erfolg und hat umgehend zu Folgeaufträgen geführt. Das Formular „Ausfüllhinweise Verfahrenskostenhilfe“ wurde von über 30.000 Zeichen um mehr als die Hälfte auf 13.000 Zeichen reduziert. Die Formulare sind jetzt einsatzbereit.

Direktor der HSJustiz NRW Dr. Alexander Meyer dankte den Studierenden auch namens der Staatssekretärin der Justiz Nordrhein-Westfalens Dr. Daniela Brückner. In einer kleinen Feierstunde übergab er zusammen mit dem Organisator, dem Projektleiter von Justiz-Online Thomas Schmidt (Dozent der HSJustiz NRW) die Urkunden über ihre erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs „Webmaster Justiz: Aufbereitung und Einstellung von Texten in Leichter Sprache“.

Folgender Auszug aus einem der übersetzten Formulare verdeutlicht die Übersetzungsarbeit:

Originaltext: Verfahrenskostenhilfe Ausfüllhinweise

„(…) Wozu Verfahrenskostenhilfe?

Wenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, müssen Sie in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus anderen Gründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten hierfür hinzu. Entsprechende Kosten entstehen Ihnen auch dann, wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen. Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. (…)“

Übersetzung in Leichte Sprache: Verfahrenskostenhilfe Ausfüllhinweise

„(…) Wozu Verfahrens-Kosten-Hilfe?

Ein Verfahren vor einem Gericht kostet Geld.

Und ein Anwalt kostet auch Geld.

Wer nicht genug Geld hat,

kann Hilfe vom Gericht bekommen,

Die Abkürzung für Verfahrens-Kosten-Hilfe heißt VKH. (…)“