Oberlandesgerichts Düsseldorf: Urteil gegen Lech-Stahlwerke GmbH im "Edelstahl-Verfahren"
In dem Kartellbußgeldverfahren gegen die Edelstahlunternehmen Lech-Stahlwerke GmbH und BGH Edelstahlwerke GmbH sowie jeweils eine verantwortlich handelnde Person hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 10.12.2025 gegen die Betroffene Lech-Stahlwerke GmbH eine Geldbuße in Höhe von 21 Millionen Euro wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und dem Austausch wettbewerblich sensibler Informationen verhängt. Der Senat hat im Urteil eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens im kartellbehördlichen Zwischenverfahren um ein Jahr und sieben Monate festgestellt. Das Verfahren gegen die verantwortlich handelnde Person der Lech-Stahlwerke GmbH wurde eingestellt.
Dem Urteil war eine Verständigung des Inhalts vorausgegangen, dass der Lech-Stahlwerke GmbH bei einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen ein Korridor für ein Bußgeld wegen der Kartellordnungswidrigkeit in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden war. Die Nebenbetroffene hatte daraufhin den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 (Az.: B 12-22/15 – U 11, B 12-22/15 – P 11/3) teilweise zurückgenommen und auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
Gegen die weitere Nebenbetroffene BGH Edelstahlwerke GmbH und deren verantwortlich handelnde Person wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen V-1 OWi OLG 2/24 (GWB) weiterverhandelt.
Aktenzeichen: V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Christina Klein Reesink
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