Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Jahrespressegespräch 2026
Gutes Recht braucht starke Gerichte
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Jahr 2025 Verfahren aus unterschiedlichsten Lebensbereichen entschieden, die Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren, leitete Dr. Siegbert Gatawis, Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Jahresgespräch mit Vertretern der Presse ein. Im vergangenen Jahr wuchs das Gericht um eine weitere Kammer und empfing die neu gewählten rund 100 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Bei ihrer Begrüßung hob Dr. Gatawis hervor: Vor dem Hintergrund der Willkürherrschaft der Nationalsozialisten ist die Kontrolle staatlichen Handelns durch unabhängige Gerichte eine fortwährend grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaft.
Viel beachtete Eilverfahren zu Beginn des letzten Jahres betrafen effektiven Rechtsschutz in kurzer Zeit für Kliniken im Gerichtsbezirk gegen Entscheidungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster über die jeweils weiterhin zulässige bzw. unzulässige Leistungserbringung und -abrechnung von bestimmten medizinischen Leistungen (sog. Krankenhausverfahren). Weitere Eilverfahren betrafen die Fragen einzelner Antragsteller, ob Anlieger einer Straße den Stopp von Bauarbeiten verlangen können, die der Verlegung von Ent- und Versorgungsleitungen zusammen mit dem Straßenumbau dienen, oder ob eine politische Partei den Gehweg zum Eingangsbereich der Ruhrfestspiele in Recklinghausen für einen Informationsstand nutzen darf, wenn das Sicherheitskonzept diesen Bereich freizuhalten vorsieht. Im Denkmalrecht verlangte ein Einwohner der Stadt Herne, diese möge zugunsten seines Besuchs einer denkmalgeschützten Siedlung die dortige Halloweendekoration untersagen und entfernen lassen. Ebenfalls zu Halloween war im Versammlungsrecht zu entscheiden, ob die von dem Polizeipräsidium Essen als Versammlungsbehörde angeordnete Routenänderung des sog. „Zombiewalks“ aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zulässig war.
In Klageverfahren hatte das Gericht unter anderem zu entscheiden, ob höhere Hebesätze zur Grundsteuerermittlung für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen, ob Schuhkartons überwiegend bei den privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und damit „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ im Sinne des Verpackungsgesetzes sind oder im Geschäft verbleiben. Zu Auskunftsbegehren von Repräsentantinnen der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands, welche Daten die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen über sie speichere, hat das Gericht entscheiden, dass die Verfassungsschutzbehörde die Auskunft zu operativen Vorgängen, wie die Zusammenarbeit mit einem anderen Geheimdienst, ablehnen durfte. In weiteren Klagen entschied das Verwaltungsgericht, dass Motorräder früherer Mitglieder und Grundstücke mit Vereinsheimen des verbotenen Bandidos-Rockerclubs sichergestellt bleiben dürfen. Nach einem Urteil im Waffenrecht hat das Polizeipräsidium Recklinghausen das Recht eines Jägers, Jagdwaffen zu besitzen, rechtmäßig widerrufen, weil er als Kommunalpolitiker andere Personen bedroht hat und deshalb waffenrechtlich unzuverlässig ist. Das Gericht hat weiter entschieden, dass für einen zulässigen Rechtsbehelf grundsätzlich die Angabe einer ladungsfähigen Postanschrift notwendig ist, auch wenn Rechtsschutzsuchende für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verwenden. Die Pressemitteilungen zu diesen und weiteren Entscheidungen im Jahr 2025 sind hier abrufbar: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2025/index.php.
Vizepräsident Herfort sowie die Pressesprecher Herr Dr. Kuznik und Frau Dr. Vogelsang berichteten über weitere aktuell entschiedene sowie anhängige Verfahren. An eine prozessuale Selbstverständlichkeit erinnerte Dr. Gatawis aufgrund vermehrt eingehender E-Mail-„Anträge“ anwaltlich nicht vertretener Personen: Per E-Mail können keine wirksamen Klagen oder Anträge gestellt werden.
Die zum Januar 2025 eingerichtete Kammer zur ausschließlichen Bearbeitung von Asylverfahren betreffend die Herkunftsländer Albanien und Serbien sowie Türkei konnte extrem schnelle Verfahrenslaufzeiten erreichen: Neue Hauptsacheverfahren kann die Kammer durchschnittlich in weniger als zwei Monaten abschließen. Ermöglicht haben dies die dem Gericht zugewiesenen neuen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Geschäftsstellen. Die Idealbedingungen, fast ausschließlich neu eingehende Verfahren sofort zu bearbeiten, findet bei der aktuellen Personalsituation keine andere Kammer mit anhängigen Verfahren vor. Wesentlich ändern können dies einzig weitere neue Stellen für das Gericht.
Personalbedarf zeigt sich zudem an anderer Stelle: Seit Beginn des Jahres 2026 sind im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mittlerweile fünf Kammern mit dem Aufenthaltsrecht befasst. In den Jahren zuvor waren dies noch drei Kammern. Anlass ist die beachtlich gestiegene Zahl ausländerrechtlicher Verfahren innerhalb von zwei Jahren um gut 53 %. Das Gericht nimmt einen deutlich gestiegenen Vollzug der Behörden bei der Beendigung von nicht erlaubten Aufenthalten wahr. Der Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen, wie Abschiebungen, findet im Eilverfahren statt. Die Zahl der ausländerrechtlichen Eilverfahren ist im letzten Jahr gegenüber 2023 sogar um fast 70 % gestiegen. Entscheidungen sind dort mitunter binnen Stunden zu treffen. Die Richterschaft und die Geschäftsstellen in diesen Kammern begegnen diesen Anforderungen mit ganz erheblichem Arbeitseinsatz.
Verfahrensübergreifend begegnet dem Gericht zunehmend die Verwendung Künstlicher Intelligenz durch die Rechtsanwaltschaft und Privatklägerinnen und -kläger in Schriftsätzen. Diese fallen vereinzelt mit durchaus merkwürdigen Inhalten auf. Übermäßig lange und unstrukturierte Eingaben lassen nicht erkennen, was der eindeutige Klagegegenstand ist. Solche Eingaben können unzulässig sein. Zudem zitiert KI mitunter nicht existente Urteile oder sogar Gerichte. Dies begegnet dem Gericht vereinzelt auch in anwaltlichen Schriftsätzen.
Zur Geschäftslage erklärte Dr. Gatawis, der starken Zunahme von Klageverfahren im klassischen Verwaltungsrecht neben den Asylverfahren seien die Beschäftigten des Gerichts mit tatkräftigem Arbeitseinsatz begegnet. Dieser wird seit Januar 2026 durch eine weitere Asylkammer verstärkt, die Verfahren betreffend die Russische Föderation und Syrien bearbeitet.
In seinem Überblick über die Geschäftslage des Vorjahres stellte der Präsident die gestiegene Belastung im Jahr 2025 durch Neueingänge (10.529) gegenüber dem Vorjahr (9.137) heraus. Im klassischen Verwaltungsrecht seien mit 7.269 Verfahren beinahe 23 Prozent mehr Eingänge gegenüber dem Vorjahr (5.927) zu verzeichnen. Zum Ende des Jahres waren insgesamt 10.069 Verfahren am Verwaltungsgericht anhängig. Ungeachtet der gestiegenen Verfahrenszahl gelang es den Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, den Anstieg der neuen Verfahren mit 719 mehr erledigter Verfahren als im Vorjahr abzufangen. Die Erledigungsleistung (9.093 Verfahren) ist die höchste der letzten sechs Jahre. Die Verfahrenslaufzeiten in Hauptsacheverfahren konnten im Vergleich zum Jahr 2022 um knapp sechs Monate verkürzt werden. Dies belegt das enorme Engagement sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Dienstbereichen des Gerichts, wie Dr. Gatawis zufrieden feststellte. Sie machen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu einem starken Gericht, das den hohen Verfahrensanstieg abgemildert hat.