Oberverwaltungsgericht NRW: Normenkontrollverfahren zu Bebauungsplan der Stadt Köln zum Mülheimer Süden einvernehmlich beendet
Die Stadt Köln, ein am Mülheimer Hafen ansässiger Werftbetrieb, die Bundesrepublik Deutschland und Bauträger im Mülheimer Süden haben sich unter Vermittlung eines Güterichters des Oberverwaltungsgerichts im Streit um die Bebauung des Mülheimer Südens geeinigt.
Ein am Mülheimer Hafen liegender Werftbetrieb hatte sich mit einem Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht gegen den Bebauungsplan „Euroforum Nord in Köln Mülheim, 1. Änderung“ der Stadt Köln gewandt und geltend gemacht, die nach dem Plan zulässige Bebauung sei geeignet, den Fortbestand der Werft zu beeinträchtigen, weil Eigentümer der heranrückenden Wohnbebauung geltend machen könnten, vom Werftbetrieb ausgehende Schallimmissionen beeinträchtigten ihre Nutzung. Die Belange des Werftbetriebs seien im Bebauungsplanverfahren nicht ausreichend abgewogen worden.
In dem Verfahren vor dem Güterichter des Oberverwaltungsgerichts haben die Beteiligten sich auf eine gemeinsame Lösung verständigt, die unter anderem verschiedene Schallschutzmaßnahmen vorsieht. In Umsetzung der Einigung werden neben dem Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht auch zahlreiche Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln beendet, in denen der Werftbetrieb und die Bundesrepublik Deutschland, die Eigentümerin von verschiedenen Grundstücken im Hafengebiet ist, Baugenehmigungen der Stadt Köln angegriffen haben.
Aktenzeichen: 7 D 87/19.NE