Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch auf weitere Punkteprämie im Profifußball?
Verhandlung am Dienstag, den 23.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 103
des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Der Kläger war vom 16.07.2015 bis zum 30.06.2025 bei dem beklagten Fußballverein zuletzt in der 2. Bundesliga als Profifußballspieler beschäftigt. Im Jahr 2022 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser sah neben dem Grundgehalt verschiedene leistungsabhängige Vergütungsbestandteile vor. § 4 des Arbeitsvertrags lautete u.a.:
"§ 4 Punkteinsatzprämie
[…]
2. Punkteinsatzprämie 2. Bundesliga
Der Spieler erhält während seiner Vertragslaufzeit bei einem Einsatz in der Startaufstellung oder einem Einsatz als Ersatzspieler von mindestens 45 Minuten eine Punkteinsatzprämie für Spiele der Lizenzspielermannschaft des Clubs in der 2. Bundesliga in Höhe von
[…] brutto pro Punkt
[…]
Hat der Club in der jeweiligen Abschlusstabelle der jeweiligen Vorsaison einen Platz von 1 bis 6 erreicht, so erhält der Spieler eine Nachzahlung in Höhe von EUR 1.000 (tausend Euro) brutto pro erreichten Punkt in der jeweiligen Saison in der 2. Bundesliga, fällig mit dem jeweiligen Juni-Grundgehalt am jeweiligen Saisonende."
Am Ende der Saison 2024/2025 belegte der Beklagte mit 53 Punkten den sechsten Tabellenplatz der 2. Bundesliga.
Für den Monat Juni 2025 zahlte der Beklagte dem Kläger gemäß § 4 Nr. 2 UAbs. 3 des Arbeitsvertrages 31.100,00 Euro brutto. Dabei berücksichtigte er lediglich diejenigen Punkte aus Spielen, in denen der Kläger gemäß § 4 Nr. 2 UAbs. 1 des Arbeitsvertrags eine Prämie erhalten hatte, d.h. bei einem tatsächlichen Einsatz.
Der Kläger ist der Ansicht, ihm stünden weitere 21.900,00 Euro brutto zu. Diese macht er mit seiner Klage geltend. Die in § 4 Nr. 2 UAbs. 3 des Arbeitsvertrages vereinbarte Zahlung in Höhe von 1.000,00 Euro je Punkt sei unabhängig von einem persönlichen Spieleinsatz geschuldet. Anders als an anderen Stellen des Vertrages hätten die Parteien für diese Prämie keine ausdrückliche Einsatzvoraussetzung vereinbart. Da der Beklagte die Saison mit 53 Punkten abgeschlossen habe, belaufe sich sein Anspruch auf insgesamt 53.000,00 Euro brutto. Nach Abzug der bereits gezahlten 31.100,00 Euro verbleibe der eingeklagte Restbetrag.
Der Beklagte ist der Ansicht, er habe die Zahlungsverpflichtung aus § 4 Nr. 2 UAbs. 3 des Arbeitsvertrages erfüllt. Die dort vereinbarte Nachzahlung sei lediglich eine Ergänzung der Punkteinsatzprämie und setze deshalb ebenfalls voraus, dass der Spieler in den jeweiligen Spielen eingesetzt worden sei.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage mit Urteil vom 28.01.2026 nach Auslegung der arbeitsvertraglich vereinbarten Bestimmungen unter Berücksichtigung der Gespräche bei den Vertragsverhandlungen abgewiesen. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung und verlangt weiterhin die Zahlung von 21.900,00 Euro brutto.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 SLa 106/26
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2026 - 13 Ca 6062/25