Oberverwaltungsgericht in Münster
Quelle: Justiz NRW

Oberverwaltungsgericht NRW: Mündliche Verhandlung in Sachen Bebauungsplan für die Erweiterung des "RheinEnergieSportparks" in Köln am 14.08.2026

Das Oberverwaltungsgericht wird am Freitag, 14.08.2026, 10:30 Uhr, Saal I, in öf­fentlicher Sitzung über die beiden Normenkontrollverfahren mündlich verhandeln, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des "RheinEner­gieSportparks" in Köln-Sülz richten. Anschließend soll in den Verfahren ein Urteil er­gehen.

Angesetzt war der Verhandlungstermin zunächst für den 11.06.2026, musste dann aber wegen einer kurzfristig eingegangenen Stellungnahme zu Artenschutzfragen, die einer weiteren Prüfung bedurfte, aufgehoben werden.

Der vom Rat der Stadt im Juni 2020 beschlossene Bebauungsplan soll eine Erweite­rung bestehender Sportanlagen in Köln-Sülz im Bereich des Franz-Kremer-Stadions und des sogenannten Geißbockheims planungsrechtlich absichern. Die erweiterten Sportanlagen sollen ebenso wie die bestehenden Anlagen im Wesentlichen durch den 1. FC Köln genutzt werden. Die Planung umfasst auch vier öffentliche Grün­flächen mit der jeweiligen Zweckbestimmung "Kleinspielfeld", die im Bereich der Gleueler Wiese festgesetzt wurden. Auf Antrag der Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle sowie des Landesverbands NRW des Nabu hatte der 7. Senat des Oberverwal­tungsgerichts den Bebauungsplan mit Urteilen vom 24.11.2022 für unwirksam erklärt, weil er hinsichtlich der Festsetzung der Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese an ei­nem Abwägungsmangel leide (vgl. Presse­mitteilung vom 24.11.2022). Das Bundes­verwaltungsgericht hatte diese Entscheidungen mit Urteilen vom 24.4.2024 (Akten­zeichen 4 CN 2.23 und 4 CN 3.23) aufgehoben und die Sachen zur erneuten Ver­handlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Aktenzeichen 7 D 277/20.NE und 7 D 2/21.NE