Quelle: OLG Hamm
Oberlandesgericht Hamm: Jahresmediengespräch am Oberlandesgericht Hamm
Pressemitteilung vom 25.06.2026
Bei dem gemeinsamen Jahresmediengespräch des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm berichteten die Präsidentin des Oberlandesgerichts Gudrun Schäpers und der Generalstaatsanwalt Michael Schwarz am 25. Juni 2026 vor Medienvertreterinnen und -vertretern über aktuelle Entwicklungen und die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres.
Präsidentin Schäpers ging in ihrer Rede unter anderem auf die Geschäftsentwicklung des Oberlandesgerichts, das Thema kindgerechte Justiz, den Tag der offenen Tür am 4. Juli 2026, die Präsenz des Gerichtsbezirks in den sozialen Medien, Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowie den Einsatz Künstlicher Intelligenz ein. Ergänzend gab sie den Jahresbericht 2025 des Oberlandesgerichts Hamm heraus.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dirks erläuterte den rechtlichen Unterschied zwischen Auslieferung und Abschiebung. Anhand eines aktuellen Auslieferungsverfahrens nach Polen zeigte er auf, dass eine Auslieferung trotz grundsätzlicher Zulässigkeit unter Auflagen stehen kann, etwa wenn Anhaltspunkte für systemische Mängel bei den Haftbedingungen im ersuchenden Staat bestehen. Einzelheiten können dem demnächst bei www.nrwe.de eingestellten Beschluss entnommen werden (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.06.2026, Az. 2 OAus 256-260/25).
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Franzke stellte zwei aktuelle Entscheidungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Februar 2026 hatte das Oberlandesgericht Hamm eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Deutsche Post AG zu einer Klausel über die Ersatzzustellung abgewiesen (Az. 13 UKl 9/25); die Klausel halte einer Inhaltskontrolle stand. Im April 2026 wies das Gericht zudem eine Klage desselben Verbands gegen die PENNY Markt GmbH ab (Az. 13 UKl 7/25), die sich gegen ausschließlich über die unternehmenseigene App gewährte Rabatte richtete. Eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters oder einer Behinderung konnte das Gericht nicht feststellen, ließ jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Fiolka erläuterte die Praxis der Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen anhand zweier Verfahren. Das erste (Az. 9 U 106/22) betraf einen Unfall im Dezember 2016 zwischen einer Straßenbahn der Linie 109 und einem Lkw im Kreuzungsbereich der Martin-Luther-Straße und der Frohnhauser Straße in Essen. Das zweite Verfahren (Az. 9 U 90/18) betraf einen Verkehrsunfall im August 2014 in Bünde, bei dem ein damals zwölfjähriger Radfahrer und ein Pkw beteiligt waren. Die vollständigen Entscheidungstexte sind in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE unter www.nrwe.de veröffentlicht.
Richterin am Oberlandesgericht Biallaß präsentierte – unterstützt von Richter am Landgericht Dr. Markus Seip – den Einsatz von VR-Technik in der Justiz im Rahmen des gemeinsam mit dem Landgericht Bielefeld durchgeführten Reallabors und führte die Technik vor Ort vor.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent