Presse: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Streit um Polizeieinsatzkosten wegen "Stadionkletterer" mit Mediation gelöst

Der Kläger war am 29. Juni 2024 mit einer Fotoausrüstung in einem Rucksack während der UEFA EURO 2024 in das Stadiondach des Signal-Iduna-Park in Dortmund geklettert. Dies löste einen erheblichen Polizeieinsatz mit SEK- und Hubschraubereinsatz aus. Das Polizeipräsidium Dortmund hat daraufhin von dem Kläger Kosten in Höhe von 12.076,93 Euro gefordert. Der Kläger sah nicht alle Kosten durch sein Verhalten ausgelöst und hatte gegen den Kostenbescheid Klage erhoben.

Die Beteiligten hatten das Klageverfahren ruhend gestellt und einem Mediationsverfahren zustimmt. Die Beteiligten haben in diesem vertraulichen Mediationsverfahren eine Vereinbarung zur gütlichen Einigung über die streitigen Kosten getroffen. Hierbei haben sie jeweils bestehende Prozessrisiken des Klageverfahrens im Blick gehalten.

Der Kläger hat sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass sein Handeln einen solchen Einsatz und bei den Stadionbesuchern Angst ausgelöst hat. Das sei im Nachhinein eine große Dummheit gewesen. Er habe als sog. „Roofer“ eigentlich nur ein schönes Foto von dem vollen Stadion anfertigen wollen. Deshalb ist er bereit, einen erheblichen Teil der geforderten Kosten zu zahlen.

Die Vertreterinnen der Polizeibehörde haben diese Einsicht wohlwollend aufgenommen. Gleichwohl ist der Polizei deutlich daran gelegen, dass ein solches Verhalten nicht folgenlos bleiben kann. Dass man nicht in ein Stadiondach klettert, zumal während eines Fußballspiels, müsste eigentlich jedem klar sein.

Das strukturierte Mediationsverfahren hat den Beteiligten geholfen, die andere Seite zu sehen und zu erkennen, wo Einigungsbereitschaft besteht, die über die Möglichkeiten in dem Klageverfahren hinausgehen. So ist die Polizei bereit, die aus dem Bescheid gegenwärtig verlangte Zahlungsforderung im Eindruck des Mediationsverfahrens auf 7.000 Euro zu reduzieren, weil der Kläger sich bereit erklärt hat, für ganz Nordrhein-Westfalen eine Zusage abzugeben, Gebäude nicht mehr in unerlaubten Bereichen bzw. zu unerlaubten Zeiten zu betreten. Sollte er dies doch in der Zukunft tun, müsste er den Rest der ursprünglichen Forderung zahlen. Das Klageverfahren haben die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt.

Die Information der Öffentlichkeit durch diese Pressemitteilung haben die Beteiligten im vertraulichen Mediationsverfahren miteinander abgestimmt.

Aktenzeichen: 30 I 84/26.GR