Finanzgerichts Münster: Dr. Jan-Hendrik Kister ist neuer Vizepräsident
Zum 1. August 2026 hat der Präsident des Finanzgerichts Münster, Christian Wolsztynski, dem Vorsitzenden Richter am Finanzgericht Dr. Jan-Hendrik Kister die Ernennungsurkunde zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts überreicht. Herr Dr. Kister folgt auf Herrn Dr. Martin Coenen, der das Amt des Vizepräsidenten aus persönlichen Gründen niedergelegt hat, weiterhin aber als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Münster tätig bleibt. Als Vizepräsident ist Herr Dr. Kister zugleich ständiger Vertreter des Präsidenten bei der Leitung des Gerichts.
Herr Dr. Kister (51) stammt aus Ostwestfalen. Er begann seine berufliche Laufbahn 1995 mit der Ausbildung im gehobenen Dienst der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und war dort von 2000 bis 2006 als studentischer und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht bei Prof. Dr. Dieter Birk tätig, wo er zu einem körperschaftsteuerlichen Thema promovierte. Nach seinem zweiten Staatsexamen im Jahr 2007 war Herr Dr. Kister zunächst als Rechtsanwalt in einer überregional tätigen Steuerrechtskanzlei in Bremen tätig, bevor er 2008 an das Finanzgericht Münster wechselte. Hier gehörte er zunächst als Berichterstatter verschiedenen Senaten an. Seit Dezember 2020 leitet er als Vorsitzender Richter den 1. Senat, der im Schwerpunkt für Streitfragen aus dem allgemeinen Ertragsteuerrecht und dem Kindergeldrecht zuständig ist. Den Vorsitz dieses Senats wird Herr Dr. Kister beibehalten.
Über viele Jahre war Herr Dr. Kister eine der tragenden Säulen in der Gerichtsverwaltung des Finanzgerichts Münster. So war er langjährig Pressesprecher des Gerichts. Außerdem gehörte er dem Präsidium und dem Richterrat beim Finanzgericht Münster sowie dem Hauptrichterrat der nordrhein-westfälischen Finanzgerichtsbarkeit an. Darüber hinaus ist er als Autor angesehener Kommentare zum materiellen Steuerrecht und zum Verfahrensrecht ausgewiesen.
„Herr Dr. Kister ist ein Kollege von höchster fachlicher Kompetenz und größter persönlicher Integrität, auf dessen Urteil ich mich seit Jahren verlassen kann. Dass er nun als Vizepräsident Verantwortung für das gesamte Haus übernimmt, ist ein Glücksfall für das Finanzgericht Münster. Mein herzlicher Dank gilt zugleich Herrn Dr. Coenen, der das Amt des Vizepräsidenten in den letzten Jahren innehatte und hervorragend ausgeübt hat“, so Präsident Christian Wolsztynski.
Herr Dr. Kister sagte anlässlich seiner Ernennung: „Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, das Finanzgericht Münster als modernes, bürgernahes Gericht gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen weiterzuentwickeln und den Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen.“
[Foto: Dr. Jan-Hendrik Kister, Quelle: FG Münster | Justiz NRW]