Generalstaatsanwaltschaft
Quelle: Justiz NRW

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen versuchten Mordes u.a.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 22. Juli 2026 vor der Jugendkammer des Landgerichts Aachen Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen gegen einen 20-jährigen Angeschuldigten aus Aachen, der über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, erhoben.


Er ist hinreichend verdächtig, am 2. April 2026 um 20:43 Uhr in einem ICE in Fahrtrichtung Frankfurt/Main auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln und Siegburg zwei Softairgranaten in einen mit zahlreichen Passagieren besetzten Wagen geworfen zu haben. Hierbei soll er mit einer Sturmhaube maskiert gewesen sein. Außerdem soll er auf der Zugtoilette seinen Rucksack, einen Helm und ein Messer griffbereit deponiert haben in der Absicht, mehrere Fahrgäste zu erstechen. Die Softairgranaten sollten der Ablenkung dienen, um eine frühzeitige Entdeckung seiner geplanten Tat zu verhindern. Bei den Detonationen wurden kleine Plastikkügelchen im Wagen verteilt und zehn Personen leicht verletzt. Durch das Eingreifen eines Fahrgastes und eines Bahnmitarbeiters konnte der Angeschuldigte von der weiteren Tatbegehung abgehalten und bis zum Eintreffen der Bundespolizei in der Zugtoilette festgehalten werden.

Der Verdacht einer politisch motivierten Tat hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. Nach dem Ergebnis des eingeholten forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens ist von einer strafrechtlich uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Angeschuldigten auszugehen. Der Anklagevorwurf des versuchten Mordes gem. §§ 212, 211, 22, 23 StGB ist für Erwachsene mit einer Freiheit strafe nicht unter drei Jahren bis zu 15 Jahren belegt. Für Heranwachsende – wie den Angeschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchs maß eine Jugendstrafe von ebenfalls 15 Jahren vor.

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Aachen hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur
Hauptverhandlung zugelassen wird.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die
Unschuldsvermutung.


Wiese
Oberstaatsanwältin
 

Siehe hierzu gemeinsame Pressemeldungen KPB Rhein-Sieg-Kreis und GStA Düsseldorf vom 3. April 2026 13:10 Uhr und 16:41 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6249194
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6249228