Erbe
Die durch eine letztwillige Verfügung oder durch die gesetzliche Erbfolge zum Rechtsnachfolger in das Vermögen des Erblassers bestimmte Person.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
Die durch eine letztwillige Verfügung oder durch die gesetzliche Erbfolge zum Rechtsnachfolger in das Vermögen des Erblassers bestimmte Person.
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