Aktueller Inhalt:
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das FGG ist durch das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG), das am 1.9.2009 in Kraft trat, abgelöst worden.