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Sicherheit und Ordnung

Sicherheit und Ordnung bezeichnet allgemein die innere und äußere Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt (z.B. Vermeidung der Flucht eines Gefangenen) und das geordnete, gesetzmäßige Zusammenleben in sozialer Verantwortung in der Vollzugsanstalt. Die Sicherheit von Justizvollzugsanstalten wird durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Faktoren wie baulichen Maßnahmen, technischen Sicherheitsvorkehrungen, regelmäßigen Kontrollen, organisatorischen Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit externen Stellen (z.B. Polizei) erreicht. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ist aber nicht Selbstzweck, sondern schafft die Voraussetzungen für einen behandlungsorientierten Vollzug und dient damit der Erreichung der in § 1 StVollzG NRW und § 6 StVollzG NRW und § 2 JStVollzG genannten Ziele, der Resozialisierung des Gefangenen und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

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