Widerklage
Mit der Widerklage erhebt der Beklagte eines Verfahrens seinerseits einen Anspruch gegen den Kläger. Es gelten besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, die in der ZPO geregelt sind.
Mit der Widerklage erhebt der Beklagte eines Verfahrens seinerseits einen Anspruch gegen den Kläger. Es gelten besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, die in der ZPO geregelt sind.