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Digitalisierung nach EuZVO und EuBVO

Informationen zur Digitalisierung der Rechtshilfe nach der EuZVO und EuBVO

Erster Meilenstein

Mit der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung EU 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, EuZVO) und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung EU 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, EuBVO) wird erstmals die vollständige und verpflichtende Digitalisierung zentraler Rechtshilfeinstrumente vorgesehen. 

Seit dem 1. Mai 2025 kommunizieren somit mehr als 900 deutsche Gerichte der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit grenzüberschreitend über e-CODEX

Die Kommunikation erfolgt dabei über die von der EU-Kommission bereitgestellt sog. Referenzimplementierung. Die EKE übernimmt in diesem Zusammenhang die Scharnierfunktion zwischen den Ländern und der Europäischen Kommission sowie dem Betreiber des deutschen Zugangspunkt zu der Referenzimplementierung, IT.NRW. Sie ist sog. "single-point-of-contact" für technische Vorgaben aus Europa und koordiniert die Einführung der Referenzimplementierung in Deutschland. In Zusammenarbeit mit einigen Praktiker:innen verfolgt die EKE im Lenkungsausschuss die nationalen Interessen und arbeitet an der Weiterentwicklung der für den Austausch nach EUZVO und EuBVO zu nutzenden Formulare.