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Personal

Praktika / Duales Studium

Praktikum im Sozialdienst einer Justizvollzugseinrichtung

Grundsätzlich können im Sozialdienst der Justizvollzugseinrichtungen Praktika absolviert werden, wenn diese durch die Studienordnung der (Fach-)Hochschule vorgesehen sind (z.B.: Praxissemester / Berufsanerkennungsjahr).

Wenn Sie sich für ein Praktikum interessieren, könnten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Welche persönlichen Anforderungen könnte die Arbeit in einer totalen Institution mit einer Mehrfachbelastung an mich stellen?
  • Wie bedeutsam ist die Entfernung vom Wohnort zur Praxisstelle für mich?
  • Möchte ich in einer bestimmten Vollzugsform (offen, geschlossener Vollzug) oder mit einer bestimmten Klientel (Jugendliche, Frauen, Männer) arbeiten?
  • Möchte ich mein Wissen zu bestimmten Themen vertiefen (z.B.: Sucht- oder Schuldnerberatung)?
  • Was möchte ich methodisch im Praktikum lernen?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Beruf! Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Übersicht über die im Studium bisher erbrachten Leistungen) richten Sie bitte unmittelbar an die jeweilige Justizvollzugseinrichtung.

Die Absolvierung eines dualen Studienganges „Soziale Arbeit“ ist im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit leider nicht möglich.


Weiterführende Informationen zur Arbeit im Sozialdienst des Justizvollzuges NRW


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