Grundkapital
Das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien bezeichnet der Gesetzgeber als Grundkapital.
Es beläuft sich mindestens auf 50.000,-- EUR.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
Das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien bezeichnet der Gesetzgeber als Grundkapital.
Es beläuft sich mindestens auf 50.000,-- EUR.
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