Teil 1: Allgemeine Infos
 
                
  
    Auf dieser Internet-Seite finden Sie das Justiz-Portal.
Portal heißt Tür.
Das Justiz-Portal ist die Tür im Internet
zu Infos vom Ministerium der Justiz.
 
                
  
    Das Ministerium der Justiz gehört zur Regierung 
von Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen ist ein Bundes-Land.
 
                
  
    Die Regierung sorgt dafür,                 
dass die Menschen gut zusammen leben können, 
zum Beispiel, 
dass es Schulen gibt. 
Viele Ministerien kümmern sich um 
viele verschiedene Aufgaben.
 
                
  
    Die Justiz sorgt für Gerechtigkeit.             
Gerechtigkeit gibt es, 
wenn die Gesetze beachtet werden
und alle Menschen gerecht behandelt werden. 
 
                
  
    In Gesetzen steht, welche Rechte es gibt.
Jeder Mensch hat Rechte.
Jeder Mensch muss Rechte beachten. 
 
                
  
    Manchmal streiten sich Menschen,
wer Recht hat.
Sie können dann zu einem Gericht gehen.
 
                
  
    In den Gerichten arbeiten viele Menschen. 
Richter in einem Gericht entscheiden, 
wer Recht hat.
 
                
  
    In Gesetzen stehen auch Verbote.
Zum Beispiel                                                                           
Man darf niemanden verletzen.                                       
Man darf nicht stehlen.
 
                
  
    Manche Menschen beachten Verbote nicht
und richten Schaden an.
Das nennt man Straftat.
Dafür können sie bestraft werden
 
                
  
    Die Staatsanwaltschaft prüft,
ob ein Mensch eine Straftat begangen hat
und gibt das an ein Gericht weiter.
Die Richter in einem Gericht entscheiden,
ob der Mensch eine Strafe bekommt 
und welche Strafe der Mensch bekommt.
 
                
  
    Manchmal muss der Mensch deshalb in ein Gefängnis. 
Gefängnis heißt Justiz-Vollzugsanstalt.
Manche sagen auch einfach Knast.
 
                
  
    Das Ministerium der Justiz sorgt dafür,
dass die Justiz funktioniert,
das heißt,
dass die Menschen in der Justiz arbeiten können
in den Gerichten
und Staatsanwaltschaften
und Justiz-Vollzugsanstalten.
 
                
  
    Das Ministerium der Justiz hat die Aufsicht über
alle Gerichte 
und Staatsanwaltschaften 
und Justiz-Vollzugs-Anstalten 
in Nordrhein-Westfalen.                   
Das Ministerium der Justiz darf aber nicht 
die Entscheidungen der Richter überprüfen. 
 
                
  
    Chef vom Justiz-Ministerium ist der Minister.