Oberlandesgericht Hamm: Verkündungstermin
Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH
Die Musterfeststellungssache Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH u. a. wurde heute am Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Das Gericht hat den Verkündungstermin anberaumt für den 28. Mai 2026.
Hintergrund des Verbandsklageverfahrens (Aktenzeichen: I-2 MK 1/22)
In dieser Musterfeststellungsklage geht es um die massenhafte Kündigung von Stromverträgen durch die Beklagte. Die Kündigungen wurden mit stark gestiegenen Rohstoffpreisen und dem Wegfall des Bilanzkreisvertrags begründet. Die Klage wurde mehrfach geändert, richtete zwischenzeitlich auch gegen den Geschäftsführer sowie die Muttergesellschaft wegen möglicher persönlicher Haftung (§ 826 BGB) und wettbewerbsrechtlicher Verstöße (UWG). Die Klage gegen den Geschäftsführer sowie die Muttergesellschaft ist nunmehr zurückgenommen worden.
Im Kern geht es um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigungen und Vorfragen für etwaige Schadensersatzansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent