Generalstaatsanwaltschaft
Quelle: Justiz NRW

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 4. September 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 53-jährigen Angeschuldigten aus Attendorn, der über die ukrainische Staatsangehörigkeit verfügt, erhoben.

Er ist hinreichend verdächtig, spätestens seit November 2025 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Hierzu soll er Informationen über einen in Deutschland aufhältigen Mann, der sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges für die ukrainischen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt hatte, gesammelt und diese bis zu seiner Festnahme am 27. März 2026 an den ausländischen Geheimdienst weitergegeben haben. Die Ausspähaktion diente vermutlich auch der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson in Deutschland.

Die geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Wiese

Oberstaatsanwältin