Einsicht in die öffentlichen Register
Die Eintragungen im Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister können von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.
Die Einsicht kann über die Internetseite www.handelsregister.de oder bei dem jeweiligen Registergericht vorgenommen werden.
Weitere Informationen im Bürgerservice.