
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Präsidentenkonferenz kritisiert geplante Entscheidungsfristen im Asylrecht und Verlagerung von Streitigkeiten auf die Sozialgerichtsbarkeit
Vom 18.-19.09.2025 war das Oberverwaltungsgericht in Münster Gastgeber und Ausrichter der jährlich stattfindenden, nunmehr 64. Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Sie fassten dabei folgende
Gemeinsame Abschlusserklärung:
Im Rahmen ihrer diesjährigen Konferenz in Münster haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten u. a. mit den Gesetzentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) befasst.
Die Präsidentinnen und Präsidenten appellieren an den Gesetzgeber, die Spielräume, die das Unionsrecht den Mitgliedstaaten lässt, zu nutzen, um einen qualitativ hohen und zugleich zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten. Damit dieses Ziel rechtssicher erreicht wird, ist die Berücksichtigung der Expertise der Praxis unentbehrlich. So sollten vor allem die gerichtlichen Entscheidungsfristen im Gesetzentwurf großzügiger gesetzt oder, soweit unionsrechtlich nicht gefordert, gestrichen werden, um den Anforderungen eines angemessenen Rechtsschutzes in sämtlichen Rechtsgebieten Rechnung zu tragen. Die im Entwurf bislang vorgesehenen Entscheidungsfristen – über ein Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von sechs Monaten und über ein Eilverfahren in zweiter Instanz innerhalb von zwei Wochen – hätten eine Bevorzugung dieser Verfahren zur Folge, die im Verhältnis zu anderen Rechtsschutzsuchenden nur schwer zu vermitteln wäre.
Die Präsidentinnen und Präsidenten bekräftigen ihre bereits in der Gemeinsamen Erklärung von Anfang Juni 2025 geäußerte nachdrückliche Ablehnung einer Verlagerung des Rechtswegs in den Rechtsgebieten Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe auf die Sozialgerichtsbarkeit. Die Präsidentinnen und Präsidenten teilen die Sorge aus dem kommunalen Bereich, der auf die negativen Auswirkungen auf die Finanzsituation der Städte und Kreise hinweist.