Gebäude Verwaltungsgericht Arnsberg
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Arnsberg: Unter Denkmalschutz stehendes Köhlerhaus aus dem 19. Jahrhundert darf nicht abgerissen werden

Ein im 19. Jahrhundert ohne Baugenehmigung im Außenbereich der Stadt Balve errichtetes Köhlerhaus, das heute zu Jagdzwecken genutzt wird, darf nicht abgerissen werden. Das hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. September 2025 entschieden und damit der auf die Aufhebung der Abrissverfügung gerichteten Klage des Eigentümers stattgegeben.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass sich die Beseitigungsanordnung des angefochtenen Bescheides als rechtswidrig erweist, weil ihre Durchsetzung sinnlos bzw. unangemessen geworden ist. Denn das Jagdhaus einschließlich seines Nebengebäudes ist nach Erlass der Beseitigungsanordnung während der Dauer des Klageverfahrens im Juni 2023 in die Denkmalliste der Stadt Balve eingetragen worden. Die Bauaufsichtsbehörde muss bei der Betätigung ihres Ermessens die Denkmaleigenschaft (nachträglich) berücksichtigen. Dies hat sie nicht bzw. nicht im ausreichenden Maß getan. Insbesondere kann der Beseitigungsverfügung nicht entnommen werden, dass das Abrissverlangen denkmalschutzrechtlich zulässig ist. Zudem verkennt der Beklagte ermessensfehlerhaft, dass einer etwaigen Gefahr für Leib und Leben auf andere Weise als durch den Abriss des Denkmals begegnet werden kann. Zwar befindet sich eine 229,13 Meter hohe Windenergieanlage in einem Abstand von 122,6 Metern zum Jagdhaus mit der Folge von umgebungsbedingten Gefahren. Diese erfordern aber nicht zwingend den Abriss des Gebäudes, weshalb die Beseitigungsverfügung mit Blick auf das Jagdhaus und das Nebengebäude unverhältnismäßig ist.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Aktenzeichen: 8 K 322/23