Oberlandesgericht Hamm: Bekanntgabe eines Termins am Oberlandesgericht
Pressemitteilung vom 18.06.2026
Auf folgende Terminierung in einem Verbandsklageverfahren wird hingewiesen:
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen ExtraEnergie GmbH
Termin: 22. Juni 2026, 11:00 Uhr
Ort: 3. Etage, Sitzungssaal B307, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Aktenzeichen: 2 VKl 2/23
In der Sache geht es um Folgendes:
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm befasst sich mit der Frage, ob die von der Beklagten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärten Preiserhöhungen für die Lieferung von Strom und/oder Erdgas wirksam waren. Die Beklagte hatte unter Berufung auf § 313 BGB trotz bestehender Preisfixierung bzw. Preisgarantie zum 1. September 2022 sowie zum 1. November und 1. Dezember 2022 Erhöhungen ihrer Lieferpreise erklärt, ohne den betroffenen Kunden in den jeweiligen Erhöhungsschreiben eine vollständige Gegenüberstellung der einzelnen Preisbestandteile und deren jeweiliger Änderung zur Verfügung zu stellen.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass diese Preiserhöhungen unwirksam sind, dass von den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern hierauf geleistete Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind und dass sich die Beklagte insoweit seit dem Zeitpunkt der Zahlungen an sie mit der Rückzahlung in Zahlungsverzug befunden hat. Ferner geht es um die Frage, ob ein im Nachgang zur Preiserhöhung per E-Mail eingeholtes Einverständnis der Kunden zu einer Anpassung ihrer Abschlagszahlungen als wirksame Zustimmung zur Preiserhöhung selbst zu werten ist. Schließlich begehrt der Kläger die Feststellung, dass auch nachfolgende Preisneufestsetzungen der Beklagten unwirksam sind, soweit sie zu einem höheren Preis führen als der zuletzt wirksam vereinbarte Lieferpreis.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent