Landesarbeitsgericht Hamm: Veröffentlichung des Urteils 18 SLa 685/25
Mit Urteil vom 5. Februar 2026 hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm in dem Berufungsverfahren 18 SLa 685/25 entschieden, dass die streitgegenständlichen arbeitgeberseitigen Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen teilweise rechtsunwirksam sind (vgl. Pressemitteilung vom 5. Februar 2026). Das Urteil ist nun über die Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Angabe des oben angeführten Aktenzeichens abrufbar.