Verwaltungsgericht Düsseldorf: Krankenhausplan NRW 2022 - Keine zweite Stroke Unit in Krefeld
Die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Maria-Hilf Krankenhaus der Alexianer Krefeld GmbH in Krefeld keine Stroke Unit (Leistungsgruppe 26.2 - Planungsebene Versorgungsgebiet 4 = Mönchengladbach, Krefeld, Kreis Neuss und Kreis Viersen) zuzuweisen, ist rechtmäßig.
Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil vom 10. September 2026 entschieden und damit eine von noch 25 anhängigen Klagen eines Krankenhausträgers gegen auf Grundlage des Krankenhausplans ergangene Bescheide abgewiesen.
Zur Begründung führte das Gericht aus: Die der Entscheidung über die Planaufnahme eines Krankenhauses ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das Land hat für die in Rede stehende Leistungsgruppe im Versorgungsgebiet VG 4 einen Bedarf im Jahre 2024 von 4.131 Fällen prognostiziert, der sich auch im Anschluss als tragfähig erwiesen hat.
Die von der Bezirksregierung vorgenommene Auswahlentscheidung aus dem Kreis der fünf beantragenden Krankenhäuser im VG 4 weist keine Ermessensfehler auf. Das Land hat sein Planungsermessens auf der Ebene des die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie den Kreis Neuss und den Kreis Viersen umfassenden Versorgungsgebiets (VG 4) in nicht zu beanstandender Weise darauf ausgerichtet, die versorgungsnotwendigen Standorte nach ihrer geographischen Verteilung zu verteilen und doppelte Versorgung an einem Ort zu vermeiden. Bei der Auswahl hat das Land eine patientennahe schnelle Versorgung („time is brain“) unter Vermeidung einer regionalen Unterversorgung zulasten einer Zentralisierung bevorzugt. Deshalb hat das Land je einem Krankenhaus in Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und Kempen eine Stroke Unit zugewiesen. Vor Ort hat das Land dann auf die Fallzahlen der konkurrierenden Krankenhäuser abgestellt und zulässige weitere Kriterien herangezogen.
Die Kammer hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Aktenzeichen: 21 K 32/25