Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat“ - „IS“)
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 4. September 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 30-jährigen Angeschuldigten aus Essen, der über die irakische Staatsangehörigkeit verfügt, erhoben.
Er ist hinreichend verdächtig, sich im Zeitraum von April bis September 2016 als Mitglied des "IS" betätigt zu haben, indem er sich im Irak dem "IS" anschloss und als Kämpfer in den militärischen Einheiten des „IS“ an Kampfhandlungen teilnahm. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte vom „IS“ Zahlungen in Höhe von insgesamt 840,00 US-Dollar erhalten haben.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Für Heranwachsende – wie den Angeschuldigten zur Tatzeit – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von ebenfalls 10 Jahren vor.
Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Wiese
Oberstaatsanwältin