Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen vier mutmaßliche Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung ("Königreich Deutschland")
I.
In dem Staatsschutzverfahren gegen die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer und verschiedener Steuer-, Wirtschafts- sowie Urkundendelikte, die ihnen als Täter oder Teilnehmer zur Last gelegt werden, hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 10.07.2026, vgl. Pressemitteilung vom 22.07.2026, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen beginnen am
Freitag, den 06.11.2026 um 09.30 Uhr
in Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts,
Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.
Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Für die bisher zur Fortsetzung anberaumten Termine verweise ich auf die beigefügte Terminübersicht.
II.
Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten vor, der im September 2012 gegründeten Vereinigung "Königreich Deutschland" ("KRD") angehört zu haben.
Die Angeklagten Peter F., Benjamin M. und Martin S. sollen das KRD mit dem Ziel gegründet haben, durch dieses das "System" der Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen. Zu diesem Zweck sollen sie pseudostaatliche Strukturen errichtet haben. Unter anderem soll die Vereinigung ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg sowie ein "Meldeamt" mit fiktiven Ausweisdokumenten betrieben und eine eigene Währung herausgegeben haben.
Allein zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und kostenpflichtige Seminare eingenommen haben. Diese Umsätze seien nicht bei den Finanzbehörden erklärt und auch für Mitarbeitende keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. So seien Gelder in Höhe von über zwei Millionen EUR hinterzogen worden. Darüber hinaus soll das KRD andere Unternehmen mit dem Versprechen angeworben haben, im "Rechtskreis" des KRD steuer- und abgabenfrei wirtschaften zu können.
Dem Angeklagten Peter F. wird zur Last gelegt, als "Oberster Souverän" die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen der Vereinigung innegehabt und die ideologische Ausrichtung der Vereinigung bestimmt zu haben. Die Angeklagten Benjamin M. und Martin S. hätten als seine Stellvertreter ebenfalls der obersten Leitungsebene des KRD angehört. Martin S. sei insbesondere für dessen Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich gewesen. Benjamin M. soll in 2018 seine Zuständigkeit für die Finanzen und das "Meldeamt" des KRD an Mathias B. übergeben haben. Der Angeklagte Mathias B. habe seit 2016 Führungsaufgaben für die Vereinigung übernommen.
Da eine von der Vereinigung betriebene Filiale der Gemeinwohlkasse zwischenzeitlich im nordrhein-westfälischen Menden ansässig war und damit ein Tatort in Nordrhein-Westfalen lag, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf örtlich zuständig.
Die Angeklagten befinden sich seit Mai 2025 in Haft.
III.
Medienvertreter und Journalisten werden gebeten, sich bis zum
Montag, 19. Oktober 2026
für die Hauptverhandlung anzumelden. Dabei soll auch angegeben werden, ob Ton-, Foto- und Filmaufnahmen kurz vor der Verhandlung geplant sind und / oder nur bzw. auch Sitzplätze benötigt werden. Ich weise darauf hin, dass Ton, Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich sind. Aufnahmen der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten, der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister sowie der Polizeibeamtinnen und –beamten sind zu verpixeln sowie auch die Persönlichkeitsrechte Dritter eigenverantwortlich zu wahren. Im Übrigen verweise ich auf die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Senatsvorsitzenden.
Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail unter Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises oder einer Arbeitgeber- bzw. Auftraggeberbestätigung über das Postfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de) unter dem Stichwort "Königreich Deutschland" erfolgen.
Die Durchführung eines förmliches Akkreditierungsverfahren sowie die Gestattung von Ton- und Bildaufnahmen nur im Rahmen einer Pool-Lösung bleibt – abhängig von der Anzahl der Anmeldungen bis zum 19. Oktober 2026 – vorbehalten.
Aktenzeichen: III-6 St 4/26
Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de