Oberlandesgericht Hamm: Terminbestimmung in Sachen Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen Amazon EU S.à r.l. – 13 VKl 1/25
Im Verfahren, betreffend die Verbandsklage gegen Amazon EU S. à r. l., ist Termin bestimmt worden auf
Montag, 26.04.2027, 10:30 Uhr,
Erdgeschoss, Sitzungssaal A-006, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm.
In der Sache geht es um Folgendes:
Kläger ist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., die Beklagte ist die Betreiberin des Onlineversandhandels „Amazon“. Über die sogenannte „Amazon Prime“-Mitgliedschaft bzw. die exklusiv für aktive Hochschulstudierende oder Auszubildende angebotene „Prime Student“-Mitgliedschaft bietet die Beklagte verschiedene Online-Dienste (u. a. Amazon Music, Amazon Photos, Prime Video, Prime Reading, Prime Gaming) sowie die Option des schnellen und kostenlosen Versands von entsprechend qualifizierten Waren auf dem Marktplatz „Amazon“ an.
Im Juli 2022 verschickte die Beklagte eine E-Mail an ihre Kunden, in der sie eine Preiserhöhung ankündigte: Ab September 2022 würden sich die Preise für die Prime-Mitgliedschaft von 7,99 € auf 8,99 € bei monatlicher Zahlung bzw. von 69,00 € auf 89,90 € bei jährlicher Zahlung erhöhen. Für die Prime-Student-Mitgliedschaft würden sich die Preise von 3,99 € auf 4,49 € bei monatlicher Zahlung bzw. von 34,00 € auf 44,90 € bei jährlicher Zahlung erhöhen. Kunden, die die Preiserhöhung nicht akzeptieren wollten, hatten die Möglichkeit, die Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der E-Mail kostenfrei zu kündigen.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ab September 2022 vollzogene Preiserhöhung unwirksam war, und verlangt die Rückzahlung der nach seiner Auffassung zu viel gezahlten Beiträge an die Kunden.
Mit den der jeweiligen Preisanpassung zugrunde liegenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten hat sich kürzlich auch der Bundesgerichtshof in dem Verfahren III ZR 205/25 befasst. Wegen des Inhalts des Verfahrens und der vom Bundesgerichtshof getroffenen Entscheidung wird auf die diesbezügliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 184/2026 Bezug genommen. Verbraucher, die sich in das Klageregister eintragen lassen wollen, finden alle Informationen hierzu im Internetauftritt des für die Führung des Klageregisters zuständigen Bundesamtes für Justiz.
Große-Kreul
Pressedezernent