Fragen zum Ermittlungsverfahren und zur Strafvollstreckung
- In Kriminalfilmen ermittelt immer nur die Kriminalpolizei. Was hat denn die Staatsanwaltschaft mit solchen Ermittlungen zu tun?
 - In welchen Rollen sind Personen an einem Ermittlungsverfahren beteiligt?
 - Was hat es mit dem Satz "Der Staatsanwalt ist der Herr des Ermittlungsverfahrens" auf sich?
 - Kann es sein, dass auch einmal ein Staatsanwalt einen Freispruch beantragt?
 - Wodurch wird eine Person zum Beschuldigten?
 - Wie erfahre ich, ob ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin?
 - Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?
 - Wer hilft mir, wenn ich Beschuldigter bin?
 - Wer bezahlt die Kosten, die durch die Beauftragung eines Verteidigers entstehen?
 - Welche Pflichten habe ich als Beschuldigter?
 - Wann wird ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen?
 - Wer ordnet Untersuchungshaft an?
 - Unter welchen Voraussetzungen kann Untersuchungshaft angeordnet werden?
 - Wie wird die Untersuchungshaft vollzogen?
 - Kann man sich mit einer Kaution von der Untersuchungshaft "freikaufen" ?
 - Wie kann sich der Untersuchungsgefangene gegen die Anordnung der Untersuchungshaft wehren?
 - Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat das Opfer einer Straftat?
 - Wie kommt es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?
 - Kann der Verletzte selbst ein gerichtliches Strafverfahren einleiten?
 - Kommt es in allen Ermittlungsverfahren zur Anklage vor Gericht?
 - Kann der Verletzte neben der Staatsanwaltschaft eine aktive Verfahrensrolle ausüben?
 - Welche sonstigen Rechte hat der Verletzte im Strafverfahren?
 - Wer ist dafür zuständig, dass gerichtliche Urteile auch ausgeführt werden?
 
Verantwortlich: Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, Stand: 2025